Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Gestaltungen
Die Werbeagentur Ostermann GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Die Werbeagentur Ostermann GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Agentur kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH haftet ausdrücklich nicht für Schadprogramme, Viren, Trojaner, Würmer, etc. die durch den Datenverkehr übertragen worden sind (Internet, Datenträger usw.). Die Werbeagentur GmbH bemüht sich den Datenverkehr durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen virenfrei zu halten. Ganz auszuschließen ist dies aber nicht. Der User (Benutzer) oder Kunde hat selbst für einen ausreichenden Anti-Viren-, Anti-Spy-, Anti-Wurm-Schutz etc. zu sorgen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Werbeagentur Ostermann GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
- Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1.
Jeder Auftrag der Werbeagentur Ostermann GmbH ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2.
Alle Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Animationen, Fotos, Filme, Vertonungen und deren digitale Bearbeitungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Grundsätzlich gelten – falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart die vertraglich geregelten Summen / Nutzungsgebühren nur für einen Standort. Etwaige Filialen müssen also separat abgerechnet werden. Die Werbeagentur Ostermann GmbH hat das Recht die von ihnen angefertigten Layouts/Gewerke, Fotos und Filme mehrfach zu vermarkten. Es sei denn, dieses ist durch einen entsprechenden Exklusivvertrag ausdrücklich anders geregelt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Werden Fotos, Filme, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Kampagnen, PR-Arbeiten, Animationen, Vertonungen, exklusive Events etc. ohne ausdrückliche Genehmigung der Agentur zu gewerblichen Zwecken – insbesondere der Werbung benutzt oder an dritte natürliche oder juristische Personen oder Filialunternehmen oder Institutionen weitergegeben wird je Objekt eine Strafe von mindestens 30.000 € – in Worten dreißigtausend Euro fällig und dies unabhängig des Fortsetzungszusammenhanges.
2.3.
Die Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Animationen, Fotos, Filme, etc. und deren digitale Bearbeitungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der RG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Der Kunde darf Signaturen und sonstige Urhebervermerke nicht entfernen oder verändern. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Werbeagentur Ostermann GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der zehnfach vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDST/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.4.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass für erbrachte Leistungen nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt wird.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Werbeagentur Ostermann GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz mindestens 5000 €, darüber hinaus 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDST/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
2.6.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht. - Vergütung
3.1.
Entwürfe, Grafiken, Layouts, Reinzeichnungen, Animationen, Fotos, Filme und deren digitale Bearbeitungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDST/AGD, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Werden bei sogenannten Flatrate- oder Jahresverträgen definierte Leistungen nicht vom Auftraggeber in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber kein Anspruch auf Ermäßigung der halbmonatlichen, monatlichen oder jährlichen Zahlungen. Auch ein Abzug am Jahresende der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist nicht rechtens. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen und wirken sich nicht auf die vereinbarten Zahlungen aus.
Es ist die Künstlersozialabgabe zusätzlich separat in der derzeitigen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Auskünfte über die entsprechenden Steuersätze gibt ihr Steuerberater.
3.2.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen, Grafiken, Layouts, Animationen, Fotos, Filme geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3.
Werden die Entwürfe, Grafiken, Layouts, Fotos, Filme später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Werbeagentur Ostermann GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4.
Die Anfertigung von Entwürfen, Grafiken, Layouts, Fotos, Filmen und deren digitale Bearbeitung und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Werbeagentur Ostermann GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.5.
Wird die Werbeagentur Ostermann GmbH vom Kunden mit dem Versand von Briefen (Mailings), Katalogen oder sonstigen Produkten beauftragt, so sind 100 % der Portotkosten sofort bzw. vor dem Versand fällig.
- Fälligkeit der Vergütung
4.1.
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Bei Homepagegestaltungen ist dies die Fertigstellung der Gestaltung – nicht die Onlinestellung. Bei Printgestaltungen sind dies die Fertigstellungen der Gestaltungen – nicht die Erscheinungstermine in den Medien. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Werbeagentur Ostermann GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagsleistungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Werbeagentur Ostermann GmbH die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Werbeagentur Ostermann GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die Werbeagentur Ostermann GmbH ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. - Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Layouts, Grafiken, Fotos, Filme, Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gemäß dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Die Werbeagentur Ostermann GmbH haftet nicht für Regressansprüche von Druckereien, Verteileragenturen, Post und anderen Dienstleistern aufgrund von Druckverschiebungen, die durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe des Auftraggebers hervorgerufen werden. Ohne Druckfreigabe des Auftraggebers sendet die Werbeagentur Ostermann GmbH keinerlei Daten zu den entsprechenden Betrieben und Dienstleistern.
5.2.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Werbeagentur Ostermann GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur Ostermann GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Werbeagentur Ostermann GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Filmen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. - Eigentumsvorbehalt
6.1.
An Entwürfen, Grafiken, Fotos, Filmen, Layouts, Logos und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Dies gilt auch für die Versendung von E-Mails, Newsletter (Print und Nonprint), Nachrichtenverbreitung auf Social Media Plattformen, Verbraucherplattformen und Bewertungsportalen, verketteten Informations- Marketingmaßnahmen, Weitergaben, etc..
Grundsätzlich haftet der Auftraggeber für die von ihm gelieferten Adressen, Daten, Portalinformationen, Portalbenutzungen durchgeführt durch die Werbeagentur Ostermann GmbH und deren Mitarbeitern im Auftrag, Socialmediaportalnutzung durchgeführt durch die Werbeagentur Ostermann GmbH und deren Mitarbeiter im Auftrag, etc. hinsichtlich der aktuellen Gesetzgebung, der Datenschutzverordnung der EU und der Datenschutzkonformität. Eine Überprüfung der in Auftrag gegebenen Daten, Benutzung der Portale, Adressen, Links, etc. hinsichtlich Rechtssicherheit und Verstöße gegenüber geltenden Gesetzen und Datenschutzrichtlinien seitens der Werbeagentur Ostermann GmbH geschieht nicht. Dieses ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH verpflichtet sich, die gelieferten Daten nicht an Dritte weiterzugeben und durch vertretbare Maßnahmen entsprechend der Firmenbilanz zu schützen.
6.4.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layout die im Computer erstellt wurden, an dem Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Werbeagentur Ostermann GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Werbeagentur Ostermann GmbH geändert werden.
- Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur Ostermann GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
7.2.
Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur Ostermann GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur Ostermann GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Werbeagentur Ostermann GmbH 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Werbeagentur Ostermann GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Werbeagentur Ostermann GmbH ist auch berechtigt Online-Produkte zum Zwecke der Eigenwerbung – z.B. durch Abbildungen und gesetzte Homepagelinks auf der Referenzseite der Werbeagentur Ostermann GmbH zu benutzen. - Haftung
8.1.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH haftet nicht für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Fotos, Filmen, Displays, Layouts, digitalen Dateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
Eine Farbechtheit des Endproduktes wird nicht gewährleistet. Etwaige Farbabweichungen im Rahmen des üblichen Umfangs lösen keinerlei Ersatzansprüche aus. Nur wenn der Kunde beim Andruck anwesend ist und das Ergebnis in seiner konkreten Ausgestaltung abnimmt und freigibt, können spätere Abweichungen beanstandet werden. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.3.
Sofern die Werbeagentur Ostermann GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur Ostermann GmbH. Die Werbeagentur Ostermann GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch bei der marketingtechnischen Begleitung und Vermittlung oder Durchführung von Events. Die Werbeagentur Ostermann GmbH dient hier nur als Ideengeber und marketingtechnischer Begleiter. Sämtliche Sicherungen, Absicherungen, Behördengänge, behördliche, polizeiliche Genehmigungen, Bereitstellung von Sicherungs- und Aufsichtspersonal – sowie Versicherungen sind entweder von den Eventunternehmen, Schaustellern, Artisten, Künstlern etc. oder dem Auftraggeber selbst vorzunehmen.
8.4.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Richtigkeit von Text und Bild.
Werden vom Auftraggeber Homepages, Shopsysteme, Internetpräsenzen oder Internetportale im Content Management System bestellt, also Internetauftritte die ohne Programmierkenntnisse verändert werden können, haftet der Auftraggeber für alle Inhalte und eventuellen Urheberrechtsverletzungen. Da im Nachhinein sehr schwierig festzustellen ist, wer etwas an dem Internetauftritt verändert hat. Das Gleiche gilt für die Betreuung von Social-Media-Auftritten oder anderen Internetplattformen.
8.5.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Fotos, Filme, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Werbeagentur Ostermann GmbH.
8.6.
Für die wettbewerbs- und warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeit haftet die Werbeagentur Ostermann GmbH nicht. Gegen gesonderte Berechnung kann eine Wettbewerbsrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben werden.
8.7.
Stellt ein Auftraggeber eigene Models zum Beispiel in Form von Mitarbeitern für Foto- und Filmaufnahmen zur Verfügung, so hat der Auftraggeber selber für entsprechende Modelverträge zu sorgen. Der Auftraggeber lässt ausdrücklich volle Gestaltungsfreiheit in der Art der Aufnahme wie auch in der nachträglichen digitalen Bearbeitung und Retusche der Fotos zu.
Der Werbeagentur Ostermann GmbH zur Verfügung gestellte Fotos, Filmaufnahmen, Grafiken, Texte, Schriftstücke etc. müssen frei von Rechten Dritter sein. Es müssen entsprechende Lizenzen oder Nutzungsrechte dem Auftraggeber vorliegen. Eine Überprüfung dieser Dateien oder Objekte hinsichtlich rechtlicher Verwendbarkeit erfolgt nicht durch die Werbeagentur Ostermann GmbH. Eventuell auftretende Haftungen und Ausgleichzahlungen übernimmt der Auftraggeber. Die Werbeagentur Ostermann GmbH geht grundsätzlich von der Verwendbarkeit solcher zur Verfügung gestellter Materialien und Dateien aus.
8.8.
Haftung an Online-Shopsystemen und Homepages:
Die Werbeagentur Ostermann GmbH baut Online-Shop-Systeme und Internetseiten, Apps, Internetanwendungen etc. nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechenden Wissensstand der Werbeagentur Ostermann GmbH – Mitarbeiter. Die Werbeagentur Ostermann GmbH haftet nicht für Schäden, die durch kriminelle Manipulationen (z.B. Hackerangriffen, phishing, Trojaner, Ausdruckmanipulationen, Betrugsversuche etc.) an diesen Shopsystemen entstehen. Auch hier gilt ein entsprechender Internetschutz (z.B. Virenscanner etc.) ist vom Auftraggeber selbst oder durch einen Drittanbieter zu installieren.
Die Werbeagentur Ostermann GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Provider, Serverdienstleistern, Dritt-Internetdienstleister, Internetportale, Suchmaschinen etc. verursacht worden sind.
Bei Internetseiten die in einem Content Management System erstellt worden sind, haftet die Werbeagentur Ostermann GmbH nicht für mögliche Abmahnungen oder rechtliche Vorgehensweisen hinsichtlich eingestellter Bilder, Videos, Texte, Grafiken etc.. Begründung: Aufgrund des Content Management Systems ist es dem Nutzer selbst möglich Inhalte ohne Programmierkenntnisse zu verändern. Nach Fertigstellung der Internetauftritte ist es schwer nachvollziehbar wer was in die Homepage eingefügt, verändert oder bearbeitet hat. Deshalb trägt der Betreiber der Homepage die alleinige Haftung für alle Inhalte der Homepage.
8.9.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Werks schriftlich bei der Werbeagentur Ostermann GmbH geltend zu machen. Liegt zwischen Ablieferung des Werkes und Drucktermin oder Veröffentlichung in Medien weniger als 14 Tage – so gilt als letzter möglicher Termin der Beanstandung zwei Tage vor Veröffentlichung der Werke. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser quasi Verkürzung der 14-tägigen Reklamationszeit ausdrücklich einverstanden. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
- Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kreativen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbeagentur Ostermann GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Werbeagentur Ostermann GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Werbeagentur Ostermann GmbH auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.0 Vertragliche Besonderheiten
10.1
Die Werbeagentur Ostermann GmbH gibt grundsätzlich keine offenen Dateien an Kunden, Institutionen, andere Agenturen oder deren Mitarbeiter außerhalb der Agentur weiter. Es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich oder in einem Vertrag vereinbart und durch entsprechendes Entgelt geregelt.
10.2
Im Falle von ungewollten Marken- und/oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie wettbewerbsrechtlichen oder anderweitigen Problemen bitten wir Sie zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten, im Interesse einer kulanten einvernehmlichen Regelung, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Genügend Möglichkeiten der schnellen Kommunikation (E-Mail, Telefon) können jederzeit stattfinden. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Weder die Werbeagentur Ostermann GmbH noch seine Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigten, Führungskräfte, Angestellte, Mediengestalter, Gesellschafter, Subunternehmen oder Zulieferer sind von Kunden der Agentur oder einer anderen Person oder Körperschaft gegenüber haftbar für Strafschadensersatzforderungen, besondere Schadendersatzansprüche, indirekte Schäden, Folgeschäden oder Nebenschäden bzw. für Umsatzeinbußen, Gewinneinbußen oder jedweden sonstigen Schaden, entstandene Verluste oder Kosten, die sich aus Ihrer Verwendung von Inhalten, einem Verstoß der Werbeagentur Ostermann GmbH gegen diese Vereinbarung oder auf andere Art und Weise ergeben, was selbst dann gilt, wenn die Werbeagentur Ostermann GmbH zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Schadens bzw. solcher Kosten oder Verluste hingewiesen wurde.
11.0 Datenschutz
„Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO. Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen).“
12.0 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Firmensitz der Werbeagentur Ostermann GmbH in Euskirchen.